Betriebsaufgabe trotz Verpachtung

Ein Einzelunternehmer stellte aus Altersgründen seinen Geschäftsbetrieb ein und verpachtete sein Unternehmen zunächst mit Fortsetzungsklausel auf 15 Jahre an ein Warenhausunternehmen. Später wurde der Vertrag auf Lebenszeit des Verpächters verlängert.

Beendet ein Unternehmer seine aktive gewerbliche Tätigkeit und verpachtet dann seinen Betrieb im ganzen, so steht ihm ein Wahlrecht zu, ob er weiterhin Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb oder solche aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das Wahlrecht besteht allerdings nur, wenn der aktive Betrieb nicht endgültig, sondern nur vorübergehend eingestellt wird. Im vorliegenden Fall ging das Finanzamt zu Recht davon aus, daß der Gewerbebetrieb trotz der Verpachtung im ganzen aufgegeben wurde und keine Möglichkeit mehr bestand, den Betrieb wiederaufzunehmen. Dementsprechend bestätigte der Bundesfinanzhof die endgültige Betriebsaufgabe mit der Folge, dass die stillen Reserven aufzudecken waren.

Urteil des BFH vom 03.06.1997
IX R 2/95
DATEV-LEX inform Nr. 0144256

RdW 1998, 1

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für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

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