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Betrieb eines Restaurants in Eigentumswohnanlage

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Sind Räume einer Eigentumswohnanlage im Aufteilungsplan als "Gewerbe" und "Laden" bezeichnet, ist damit die Nutzung des Teileigentums als Restaurant nicht ausgeschlossen.

Beschluss des KG Berlin vom 17.11.1999
24 W 3094/99

ZMR 2000, 250

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