Ein Autofahrer muss im innerörtlichen Verkehr stets damit rechnen, dass erkennbar alte und gebrechliche Personen, die im Begriff sind, die Straße zu überqueren, falsch reagieren. Kommt es infolge des Fehlverhaltens solcher Personen zu einem Unfall, trifft den Kraftfahrer in der Regel ein überwiegendes Verschulden.
Für alte und gebrechliche Verkehrsteilnehmer ist es gerade typisch, dass sie die Verkehrssituation falsch einschätzen und altersspezifisch verlangsamt reagieren.
Urteil des OLG Hamm vom 10.08.1999
9 U 42/99
OLG Report Hamm 2000, 131
Rechtsanwälte
für Verkehrsrecht in Deutschland