Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg kann der Träger der Straßenbaulast schadenersatzpflichtig werden, wenn ein Fahrzeug auf einem Parkplatz durch ein umstürzendes Verkehrsschild beschädigt worden ist. Dies setzt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraus. Normalerweise reicht es aus, wenn die Standfestigkeit der Schilder durch eine sogenannte Sichtkontrolle geprüft wird. Eine genauere Prüfung der Standfestigkeit muß nur im Ausnahmefall vorgenommen werden. Es müssen Anhaltspunkte vorliegen, daß die Standsicherheit beeinträchtigt ist.
Oberlandesgericht Nürnberg (v. 31.07.1996) – Az.: 4 U 1494/96
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