Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bremen hat jemand, an dessen Fahrzeug bei einer Abgasuntersuchung ein Getriebeschaden entstanden ist, einen Haftungsanspruch gegen das Bundesland, in dem die jeweilige TüV-Stelle sich befindet. Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Untersuchende nicht schuldhaft gehandelt hat.
Oberlandesgericht Bremen (v. 21.10.1998); AZ: 1 U 54/98
Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland