Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf darf in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden, wenn gegen einen Autofahrer eine Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden ist. Von einem Fahrverbot kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden, in denen die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen bedroht ist. Nicht ausreichend ist bereits, daß er beruflich auf die Benutzung eines eigenen PKW angewiesen ist. Ebenso reicht es nicht, daß er verkehrsrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 27.06.1996); Az.: 5 Ss (OWi) 191/96
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