Berechtigung für die Erteilung von Religionsunterricht für muslimischen Verein

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin hat ein muslimischer Verein einen Anspruch auf Unterrichtung von Schülern im Fach Religion, die dieser Religionsgemeinschaft angehören. Dies gilt für alle staatlichen Schulen. Ein Ausschluß von der Befugnis zur Erteilung von Religionsunterricht darf nur erfolgen, wenn schulrechtliche Bestimmungen und die Verfassung nicht respektiert werden.

Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom 04.11.1998 - AZ 7 B 4/98 - nicht rechtskräftig

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