Berechnung des Wiederbeschaffungswerts bei Leasingfahrzeugen

Liegt ein unfallbedingter wirtschaftlicher Totalschaden eines Leasingfahrzeuges vor, ist zu beachten, dass vom Wiederbeschaffungswert nicht der Brutto-Restwert, sondern lediglich der Netto-Restwert abzuziehen ist.

Urteil des LG Ravensburg vom 08.03.2001

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