Berechnung des Wiederbeschaffungswerts bei Leasingfahrzeugen

Liegt ein unfallbedingter wirtschaftlicher Totalschaden eines Leasingfahrzeuges vor, ist zu beachten, dass vom Wiederbeschaffungswert nicht der Brutto-Restwert, sondern lediglich der Netto-Restwert abzuziehen ist.

Urteil des LG Ravensburg vom 08.03.2001

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Johannes Rieder
Johannes Rieder
68766 Hockenheim
Lund & Schneider
Lund & Schneider
23552 Lübeck
Robert Pfenning
Robert Pfenning
70182 Stuttgart
Daniel P. Schwöbel
Daniel P. Schwöbel
69469 Weinheim