Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Nürnberg - Fürth hat jemand möglicherweise keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn er seinen Wagen in einer Tiefgarage mit sogenannten Triplex- Parkplätzen abstellt und sein Fahrzeug wegen einer dort nicht zugelassenen Größe durch eine Hubeinrichtung beschädigt wird. Ein Anspruch scheidet hier aus, wenn die zulässige Fahrzeuggröße auf einem Schild vor der Tiefgarage angegeben steht und ein Fahrzeugführer mit einem zu großen Fahrzeug einfach hineinfährt.
Landgericht Nürnberg - Fürth (v. 14.08.1996); Az.: 11 S 2668/96
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