Beleidigung durch Abtreibungsgegner

In einem Flugblatt, das sich kritisch mit der Abtreibungsfrage auseinandersetzte wurde ein Frauenarzt, der regelmäßig Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, namentlich genannt und unter anderem als Kindermörder bezeichnet.

Der Verfasser des Flugblattes wurde auf Unterlassung dieser äußerungen verurteilt. Die Bezeichnung als Kindermörder stellt nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine Beleidigung des Arztes dar. Derartige äußerungen sind nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

LG Nürnberg-Fürth vom 20.10.l997; Az.: 19 O 8640/97

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Albert Glöckner
Albert Glöckner
56068 Koblenz
Dr. Koenig & Partner GbR
Steinmetz & Steinmetz
Dr. Schmidt & Partner
Dr. Schmidt & Partner
70597 Stuttgart