Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf ein Autofahrer, der an einer Ampel bei Grün über die Haltelinie gefahren ist, nicht bei Rot auf die Kreuzung fahren. Hat die Rotphase schon über eine Sekunde gedauert, muß er mit einem Fahrverbot rechnen, wenn er auf die Kreuzung fährt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er hätte merken können, daß die Ampel inzwischen auf Rot geschaltet hat.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes, DAR 10 /99, ADAC Motorwelt 10/99
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