Nach Benutzung der Waschanlage ist ein Kunde auf einer Eisfläche ausgerutscht und hat sich dabei einen Wadenbruch zugezogen. Das OLG Hamm hat im Fall dieses Kunden entschieden, daß bei Frostwetter vor einer Kfz-Waschanlage mit Glatteis gerechnet werden müsse. Zwar hätte der Betreiber der Anlage für eine Entfernung der Eisschicht und eine gefahrenfreie Begehung sorgen müssen, den Kunden trifft jedoch auch eine Mitschuld. Er hätte die Waschanlage bei kaltem Wetter vorsichtiger verlassen müssen. Das Gericht entschied daher auf eine Kürzung des Schadensersatzes um die Hälfte. "br/>OLG Hamm, 6 U 186/97
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