Bei Ablehnung der Eintragung als Geschäftsführer beschwerdeberechtigt

Wer sich als Geschäftsführer einer GmbH zur Eintragung ins Handelsregister anmeldet, ist gegen die Ablehnung der Eintragung beschwerdeberechtigt. Dem steht nach Auffassung des Bayrischen Obersten Landesgerichts nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur die Gesellschaft und nicht die Geschäftsführer bei der Ablehnung der Eintragung einer Satzungsänderung und dass bei der Erstanmeldung einer Kapitalgesellschaft die Vorgesellschaft und nicht deren Organe beschwerdeberechtigt sind. Diese Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs bezieht sich nur auf Eintragungen mit konstitutiver Wirkung. Die Eintragung eines Geschäftsführers hat demgegenüber nur klarstellende Bedeutung.

Beschluss des BayObLG vom 10.11.1999
3 Z BR 253/99

Der Betrieb 2000, 38

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Holm Budde
Holm Budde
04317 Leipzig
Lund & Schneider
Lund & Schneider
23552 Lübeck
Wolfgang Pegenau
Wolfgang Pegenau
01099 Dresden
Dr. Kleberger & Seliger Rechtsanwälte und Fachanwälte