Floater und Bonds
Bei der Berechnung der einjährigen Spekulationsfrist kommt es allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Wertpapiere an. Werden zunächst angeschaffte variabel verzinste Anleihen (Floater) gegen festverzinsliche Schuldverschreibungen (Bonds) umgetauscht, beginnt die Spekulationsfrist nicht vom Umtauschzeitpunkt an neu zu laufen.
Urteil des BFH
IX R 70/96
Wirtschaftswoche Heft 8/2000, Seite 243
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