Ein Landpostbote mußte sich auf einem Hof gleich gegen drei kläffende Dackel verteidigen. Zunächst wehrte er sich mit Fußtritten und, als sich die Tiere nicht zurückzogen, mit einem Birkenknüppel.
Vom Oberlandesgericht Hamm erhielt der Briefträger Rückendeckung: 'Der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Postboten geht dem Interesse des Tierhalters an der Unversehrtheit seines Dackels vor'. Um sich vor angreifenden Hunden zu schützen, darf ein Postzusteller danach auch einen Knüppel verwenden und das Risiko in Kauf nehmen, daß das Tier dabei verletzt wird.
OLG Hamm vom 14.03.1997; Az.: 27 U 218/94
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