Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen

Ein Unfallgeschädigter ist vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen nicht verpflichtet, Vergleichsangebote anderer Sachverständiger einzuholen. Auch wenn (möglicherweise) ein anderer Gutachter für das gleiche Sachverständigengutachten weniger verlangt hätte, trifft den Geschädigten kein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht.

AG Koblenz vom 15.07.1998; Az.: 13 C 799/98

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