Beanstandete Darstellung von Produkten

Ein Versandhandel für CDs und Mode aus der Punk-Szene bildete auf seiner Internet-Homepage ein von ihm angebotenes T-Shirt ab, auf dem ein ans Kreuz genageltes Schwein abgebildet war. Eine kirchliche Organisation verlangte die Beseitigung der gotteslästerlichen Abbildung.Die Kirchenvertreter bekamen vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Recht. An im Internet veröffentlichte Informationen und Darstellungen sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie in jedem anderen öffentlichen Bereich. Durch die beanstandete blasphemische Darstellung des T-Shirts wurde nach Auffassung des Gerichts der öffentliche Friede nachhaltig gestört. Da die Internet-Homepage für jeden zugänglich war, konnte sich das verklagte Unternehmen auch nicht darauf berufen, daß seine Seite nur von solchen Nutzern besucht werde, die ein konkretes Interesse an derartigen Produkten haben. Wegen des gotteslästerlichen Inhalts der Darstellung berief sich der Versandhändler auch vergeblich auf das Recht auf Meinungsfreiheit.Beschluß des OLG Nürnberg vom 23.06.1998Ws 1603/97Computer und Recht 1998, 686

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