Bank haftet nicht für Verluste von Versicherten nach Verkauf einer Versicherungsbeteiligung

Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf muss die Deutsche Bank Versicherten ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Deutscher Herold keinen Schadensersatz für etwaige Wertverluste ihrer Versicherungsverträge zahlen. Das Bankinstitut hat den Versicherten nicht versprochen, für die Dauer der Verträge Mehrheitsaktionärin der Deutschen Herold zu bleiben. Daher besteht auch keine Verpflichtung, die Versicherungskunden so zu stellen, als bestünde diese Beteiligung fort.
Urteil des LG Düsseldorf 23.03.2004
6 O 63/03 Pressemitteilung des LG Düsseldorf

Urteil des LG Düsseldorf 23.03.2004

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