Autotelefone sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, für die auch eine Investitionszulage beansprucht werden kann. Dies gilt - so der Bundesfinanzhof - selbst dann, wenn das Autotelefon fest in einen PKW eingebaut wird.
Urteil des BFH
III B 98/96
NJW Heft 25/97, Seite X
Handelsblatt vom 23.04.1997
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