Austausch von Amalgamfüllungen

Zahnfüllungen aus Amalgam sind in den letzten Jahren in Verruf gekommen, möglicherweise Krebs oder andere Beschwerden zu erzeugen. Das Bundessozialgericht hält jedoch einen Zusammenhang zwischen den umstrittenen Füllungen und Folgeerkrankungen wissenschaftlich nicht für ausreichend bewiesen. Daher steht einem Versicherten auch kein Anspruch darauf zu, seine Amalgam-Zahnfüllungen wegen gesundheitlicher Beschwerden auf Kosten der Krankenkasse austauschen zu lassen.

Urteil des BSG vom 06.10.1999,B 1 KR 13/97 R, ZAP EN-Nr. 766/99

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