Aussteigen des Beifahrers in Kolonne

Fordert ein Autofahrer seinen Beifahrer auf, innerhalb einer stehenden Fahrzeugkolonne auszusteigen und beschädigt dieser hierbei mit der Beifahrertür ein in der rechten Fahrspur stehendes Fahrzeug, so haftet er als Halter für den entstandenen Schaden.

Das Amtsgericht Nürnberg betont, daß jede Form des Aussteigens aus einem Pkw innerhalb mehrerer Kolonnen ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet. Dies kann ein aufmerksamer Fahrer dadurch vermeiden, daß er seinen Pkw am rechten Fahrbahnrand anhält, um den Beifahrer dort aussteigen zu lassen.

AG Nürnberg vom 21.10.1998; Az.: 12 C 5361/98

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Funke Müller
Funke Müller
40227 Düsseldorf
Dr. Bruns & Heidemann
Dr. Bruns & Heidemann
76532 Baden-Baden
Dr. Heiner Emrich
Dr. Heiner Emrich
80335 München
Dr. Keller Rechtsanwälte