Ausnahme von Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein Autofahrer wurde mit 122 km/h bei erlaubten 80 km/h auf einer Landstraße geblitzt. Das zuständige Amtsgericht verhängte gegen ihn neben einem Bußgeld ein einmonatiges Fahrverbot.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob die Entscheidung hinsichtlich des Fahrverbots wieder auf. Der betroffene Autofahrer konnte nämlich nachweisen, dass er kurz vor dem Verkehrsverstoß von seiner hochschwangeren Frau angerufen wurde, die über einsetzende Wehen klagte. Die Richter hatten Verständnis dafür, dass sich der werdende Vater umgehend ins Auto setzte und ohne auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu achten, schnellstmöglich nach Hause fuhr.

Urteil des OLG Karlsruhe, 2 Ss 33/01, Handelsblatt vom 21.01.2002

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