Ausländerhetze: Fristlose Kündigung für Azubi

Mit einem besonders üblen Fall von Ausländerfeindlichkeit hatte sich unlängst das Landesarbeitsgericht Berlin zu beschäftigen. Ein Lehrling hatte ein Blechschild mit der Aufschrift: 'Arbeit macht frei - Türkei schönes Land' angefertigt und einem türkischen Kollegen an dessen Arbeitsplatz geschraubt. Besonders dreist: Der Azubi hatte hierzu Material und Maschinen der ausbildenden Firma benutzt. Obwohl eine Kündigung von Auszubildenden nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich ist, sahen die Berliner Richter hier die Grenzen des dem Arbeitgeber und den Kollegen Zumutbaren weit überschritten. Derartige ausländerfeindliche und rassistische Handlungen seien ohne weiteres geeignet, selbst eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Auch eine Abmahnung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.

LAG Berlin, 13 Sa 110/97

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