Ausbildungskosten keine Betriebsausgaben

Auch wenn die Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder eine spätere Unternehmensnachfolge vorbereiten sollen, sind die Zahlungen den Lebenshaltungskosten und nicht den Betriebsausgaben zuzurechnen.

Urteil des BFH vom 29.10.1997; X R 129/94

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Ulrich Kraus
Ulrich Kraus
97072 Würzburg
Beumer & Tappert
Beumer & Tappert
40219 Düsseldorf
Dammeyer Ryssel Rißling
Kanzlei Ringk & Kollegen
Kanzlei Ringk & Kollegen
41836 Hückelhoven