Aufwendungen für Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs

Maßgeblich ist nicht die tatsächliche berufliche Nutzung des Arbeitszimmers während der Erziehungszeit, sondern allein die Absicht, nach Beendigung die frühere Beschäftigung wieder aufzunehmen und Einkünfte zu erzielen.

Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.02.2001, 9 K 505/99, Hausbesitzer Zeitung Heft 20/2001, Seite 11

Rechtsanwälte
für Steuerrecht in Deutschland

Kapteinat & Dr. Helwing
Kapteinat & Dr. Helwing
44581 Castrop-Rauxel
Hanus & Kollegen
Hanus & Kollegen
06484 Quedlinburg
Wolfgang Meyer
Wolfgang Meyer
50668 Köln
Dr. Michael Giehl
Dr. Michael Giehl
99734 Nordhausen