Aufwendungen bei beruflich veranlasstem Umzug

Aufwendungen die durch die Veräußerung eines Eigenheims anlässlich eines beruflich bedingten Umzugs entstehen, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit anzusehen.

Urteil des BFH vom 24.05.2000
VI R 147/99

Betriebs-Berater 2000, 1769

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