Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Nürnberg - Fürth macht sich eine Mutter grundsätzlich nicht wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht schadenersatzpflichtig, wenn sie zusammen mit ihrem 5 ½ Jahre alten Kind mit dem Fahrrad auf einer Nebenstraße fährt, und sich das Kind auf einem Kinderfahrrad direkt hinter der Mutter befindet. Die Mutter ist auf einer Nebenstrecke nicht verpflichtet, jederzeit eine falsche Fahrweise des Kindes verhindern zu können. Mit dieser Begründung hat das o.g. Gericht die Schadenersatzpflicht einer Mutter verneint, dessen Sohn versehentlich gegen ein am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug gefahren ist.
Landgericht Nürnberg - Fürth (v. 28.12.1994); AZ: 2 S 5891/94
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