Aufsichtspflicht beim Minigolf mit Kindergarten

Die Betreuerin eines Kindergartens ging mit einer Gruppe von neunzehn, ca. 9-Jahren alten Kindern zum Minigolfspiel. Vorher wies sie die Kinder noch dahingehend ein, daß sie sich nicht unmittelbar hinter einem gerade schlagenden Spieler aufhalten dürfen.

Eines der Kinder hielt sich nicht daran und wurde von einem gerade zurückschwingenden Kameraden mit dem Minigolfschläger verletzt.

Die Betreuerin wurde von den Eltern des verletzten Kindes auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Ohne Erfolg. Die Richter am OLG Oldenburg sahen die Hinweise der Betreuerin auf die Gefahren des Spiels als ausreichend an. Auch meinten sie, daß Minigolfspielen nicht so gefährlich sei, daß eine weitere Aufsichtsperson hinzugezogen werden müßte.

Dem Mitspieler, der den Unfall verursachte, machten ebenfalls keinen Schuldvorwurf, da bei einem 9-jährigen nicht von einem bei Erwachsenen heranzuziehenden Sorgfaltsmaßstab ausgegangen werden könne.

Urteil des OLG Oldenburg vom 06.01.994
14 U 9/92

FamRZ 1995, 600

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