Aufklärungspflicht des Arztes bei Aids-Erkrankung

Ein Arzt kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er es unterlässt, eine Patientin über die Aids-Erkrankung ihres Lebensgefährten aufzuklären und sich die Frau daraufhin mit dem HIV-Virus infiziert. Dies gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jedenfalls dann, wenn die beiden betroffenen Personen Patienten desselben Arztes sind.

Der Arzt muss zunächst versuchen, den aidskranken Patienten selbst zur Aufklärung seines Lebensgefährten anzuhalten. Verschweigt dieser gleichwohl seiner Partnerin die gefährliche Erkrankung, muss der Arzt von sich aus tätig werden. Dem steht auch die ärztliche Schweigepflicht nicht entgegen.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main; Az.: 8 U 67/99

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