Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm braucht ein Autofahrer beim Anfahren, nachdem eine Ampel auf Grün geschaltet hat, nicht den vollen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten. Es reicht ein Abstand von etwa 10 m bei 30 km/h aus.
Allerdings muß der nachfolgende Fahrer bei einem verkürzten Sicherheitsabstand auch mit einer größeren Aufmerksamkeit fahren. Ansonsten ist er bei einem Auffahrunfall schadenersatzpflichtig.
Oberlandesgericht Hamm (v. 04.06.1998); AZ: 6 U 150 97
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