Aufenthalt auf Mittelstreifen der Autobahn

Wird ein Autofahrer, der sich nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn für kurze Zeit auf dem Mittelstreifen aufhält, durch einen darauffolgenden Auffahrunfall verletzt, so braucht sich dieser hinsichtlich des zweiten Unfalls kein haftungsminderndes Mitverschulden anrechnen zu lassen.

OLG München vom 12.04.1997; Az.: 12 U 6179/95

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Dr. Anne Tessenow
Dr. Anne Tessenow
20099 Hamburg
Körner & Partner
Körner & Partner
38640 Goslar
Krauss + Partner
Krauss + Partner
09112 Chemnitz
Borstelmann, Eymers, Müsse