Auch an einer grünen Ampel haben Autofahrer kein absolutes Vorrecht. Das folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln, wonach man gerade an verkehrsreichen Kreuzungen nach Ende der Rotphase noch mit Nachzüglern von der Seite rechnen müsse. Komme es zum Unfall, trage auch der mit Grün 'gesegnete' Fahrer einen Teil der Schuld.
Mannheimer Morgen v. 28.09.99: Amtsgericht Köln; AZ: 265C 663/98
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