Arztbehandlung im EU-Ausland

Die Verpflichtung eines gesetzlich Krankenversicherten, Krankenhausbehandlungen der Versicherung anzuzeigen, ist auch nach europäischem Gemeinschaftsrecht nicht zu beanstanden. Eine ambulante Behandlung im Ausland hingegen muss der Versicherte dann nicht anzeigen, wenn sie in einem EU-Land erfolgt. Die Krankenkasse kann sich daher nicht auf eine fehlende Genehmigung berufen.

Urteil des EuGH vom 13.05.2003

Rechtsanwälte
für Internationales Recht in Deutschland

Sylvia Pfaff-Hofmann
Dr. Andrzej Remin
Roland Plecher
Roland Plecher
80799 München
EPP, GEBAUER & KÜHL
EPP, GEBAUER & KÜHL
76530 Baden-Baden