Arzt darf auf Akupunkturbehandlung hinweisen

verstößt jedenfalls dann gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn durch einen Zusatz klargestellt wird, dass es sich nicht um eine von der ärztekammer verliehene Qualifikation handelt.

Urteil des BVerwG vom 05.04.2001,3 C 25/00,NJW 2001, 3425

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Gerhard Krämer
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