Arbeitszimmer: Vorbereitung auf Meisterprüfung

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt, um sich zu Hause auf die bevorstehende Meisterprüfung vorzubereiten, kann er Kosten in Höhe von 2.400 DM für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen.

Die entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In vergleichbaren Fällen sollten Steuerpflichtige unter Berufung auf dieses Urteil Einspruch gegen ablehnende Steuerbescheide einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragen.

Urteil des FG Brandenburg; 5 K 1588/97

Rechtsanwälte
für Steuerrecht in Deutschland

Steinbach & Partner GbR
Steinbach & Partner GbR
24539 Neumünster
Precht & Bleyer
Precht & Bleyer
21335 Lüneburg
Staab & Kollegen, Dresden
Diplom-Betriebswirt Bernhard Kirchhoven