Arbeitszimmer-Besteuerung bestätigt

Die für Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen durch die im Jahre 1996 in Kraft getretene Neuregelung, die Kosten für ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung nur noch steuermindernd geltend machen zu können, wenn mehr als die Hälfte der betrieblichen Arbeit dort verrichtet wird oder sonst kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wurde nun vom Bundesfinanzhof bestätigt.

Urteil des BFH
VI R 47/96

Betriebs-Berater 1997, 27

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Rolf Draheim
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Hartmut Göddecke
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Utz und Zimmermann
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