Arbeitgeber haftet für Abschiebungskosten

Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer illegal beschäftigt, haftet nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz auch dann für die Abschiebungskosten, wenn der Ausländer nur ganz geringfügig beschäftigt war.

Im zu entscheidenden Fall ging es um die Beschäftigung eines auf der Durchreise befindlichen Polen, der weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis besass, in einem Winzerbetrieb. Die Kosten für die Abschiebung beliefen sich auf ca. 1.800 DM.

Urteil des OVG Koblenz
11 A 10147/99

NJW Heft 14/1999, Seite LVIII

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