Ein Arbeitgeber betreibt unzulässige vergleichende Werbung, wenn er seine Arbeitnehmer unter Vorlage individueller Beitragsvergleiche auffordert, die gesetzliche Krankenkasse zugunsten einer bestimmten Betriebskrankenkasse zu wechseln.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.1998; 6 U 216/97
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