Ansprüche eines im Bus gestürzten Fahrgastes

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm scheidet ein Schmerzensgeldanspruch eines im Bus gestürzten Fahrgastes gegen den Fahrer und gegen das Busunternehmen als Halter mangels Verschulden aus, wenn der Bus verkehrsbedingt stark gebremst werden muß. Insbesondere wenn der Fahrer ordnungsgemäß gefahren ist.

Bei einem begründeten Schadensersatzanspruch des verunglückten Fahrgastes gegen das Busunternehmen kommt eine Kürzung des Schadenersatzes von bis zu 50% in Betracht, wenn der Fahrgast gegen seine Verpflichtung verstößt, sich während der Fahrt einen ausreichenden Halt zu verschaffen.

Oberlandesgericht Hamm (v. 27.05.1998); AZ: 13 U 29/98

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Ralf Morwinsky
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