Ansprüche eines Beifahrers bei einem Unfall

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm wird bei einem Verkehrsunfall der Anspruch des Beifahrers gegen den Fahrer auch dann nicht gekürzt, wenn der Fahrer die Richtgeschwindigkeit erheblich überschritten hat. Von dem Beifahrer kann nicht erwartet werden, daß er den Fahrer zur Einhaltung der Richtgeschwindigkeit auffordert. Der Autofahrer ist nämlich nicht zur Einhaltung der Richtgeschwindigkeit verpflichtet. Von daher kann die über-schreitung der Richtgeschwindigkeit sich auch für den Beifahrer nicht negativ auswirken.

Oberlandesgericht Hamm (v. 20.05.1999); Az.: 6 U 24/99

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