Anspruch eines Schwerstgeschädigten auf häusliche Pflege

Ein durch einen Autounfall unverschuldet Schwerstgeschädigter hat einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine angemessene Pflege unter den ihm vertrauten Lebensumständen. Ihm kann grundsätzlich nicht zugemutet werden, sich in einer stationären Einrichtung versorgen zu lassen, auch wenn dies kostengünstiger wäre. Der Anspruch findet allerdings dort seine Grenzen, wo die geltend gemachten Aufwendungen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zur Qualität der Vorsorgung des Geschädigten stehen.

Urteil des OLG Koblenz vom 18.09.2000; Az.: 12 U 1464/99

Rechtsanwälte
für Medizinrecht in Deutschland

Martin Schultenhöfer
Martin Schultenhöfer
45663 Recklinghausen
Anka Maurer
Anka Maurer
56637 Plaidt
Marius Schrömbgens
Marius Schrömbgens
76337 Waldbronn
Prochnow & Konrad
Prochnow & Konrad
60596 Frankfurt am Main