Anspruch auf Sitzplatz bei Konzert

Kann einem Konzertbesucher, der eine Sitzplatzkarte erworben hat, infolge eines Organisationsverschuldens des Veranstalters nur ein Stehplatz zur Verfügung gestellt werden, ist er berechtigt, das für die Karte bezahlte Entgelt zurückzuverlangen. Dies gilt auch beim Besuch eines Popkonzerts, wenn angesichts der Massenveranstaltung (Konzert der Popgruppe 'Backstreet-Boys' in einem Fußballstadion) aus Sicherheitsgründen keine Stehplatzkarte, sondern eine Sitzplatzkarte erworben wurde. Für die vertane Freizeit der Konzertbesucherin, die die Veranstaltung nach der Vorgruppe mangels Sitzplatz wieder verlassen hatte, wurde ihr ein Entschädigungsbetrag von 20 DM zugesprochen.

AG Herne-Wanne vom 27.03.1998; Az.: 3 C 5/98

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Glaub & Glaub
Glaub & Glaub
66606 St. Wendel
Bettina Raschke
Bettina Raschke
70825 Korntal-Münchingen
Kanzlei Ringk & Kollegen
Kanzlei Ringk & Kollegen
41836 Hückelhoven
Doreen Hanke
Doreen Hanke
14776 Brandenburg