Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz haben nichtsorgeberechtigte Elternteile von Scheidungskindern auch dann Anspruch auf eine Kinderzulage (früher Baukindergeld), wenn die Kinder abwechselnd bei ihnen und den geschiedenen Ehepartnern leben. Dem steht nicht entgegen, dass der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat. Zu berücksichtigen ist auch die Haushaltszugehörigkeit, die auch dann zu bejahen ist, wenn die Kinder den nicht sorgeberechtigten Elternteil regelmäßig besuchen. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzgericht eingelegt. Betroffene Steuerpflichtige sollten daher unter Hinweis auf diese Entscheidung Einspruch gegen einen entsprechenden Steuerbescheid einlegen und im Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen beim BFH X R 11/97
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