Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz ist die für die Ausstellung von Führerscheinen zuständige Behörde verpflichtet, einen Ersatzführerschein auszustellen, wenn jemand seinen Führerschein verloren hat. Ein wiederholter Nachweis der Eignung darf nicht verlangt werden. Einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung für diesen Anspruch bedarf es nicht. Der Gesetzgeber erachtet eine solche Handlungsweise für selbstverständlich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrerlaubnis nicht bestandskräftig oder sofort vollziehbar von amtlicher Stelle entzogen worden ist.

Oberverwaltungsgericht Koblenz (v. 23.09.1998); AZ: 7 B 12016/98 – 12178/98

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Rosenkranz, Timm, Mameghani
Gabriele Hübner
Gabriele Hübner
35390 Gießen
Bauchmüller & Kollegen
Heinz Möller
Heinz Möller
30159 Hannover