Angaben zu Vorschäden

Bei der Begutachtung eines Unfallschadens an einem Pkw stellte der Sachverständige fest, daß keinesfalls alle geltend gemachten Unfallschäden auf den aktuellen Unfall zurückgeführt werden können. Gleichwohl bestritt der Geschädigte im Prozeß vehement, daß an seinem Fahrzeug bereits Vorschäden vorhanden waren.

Der Schuß ging nach hinten los. Da somit unklar war, welche Schäden von dem letzten Unfall herrührten, wies das Oberlandesgericht Köln sämtliche Schadensersatzansprüche des Geschädigten zurück. Durch seine beharrlich falschen Angaben zu vorangegangenen Unfallschäden verlor der Autofahrer auch seine durchaus berechtigten Ansprüche gegen die Versicherung.

OLG Köln vom 05.02.1996; Az.: 16 U 54/95

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