Amtspflichtverletzung durch Lehrer

Einem Grundschullehrer fiel ein Brief von mehreren Schülerinnen an einen Mitschüler in die Hände. Trotz oder möglicherweise gerade wegen des beleidigenden Inhalts las der Pädagoge das Schriftstück vor der versammelten dritten Grundschulklasse vor. Der Junge wurde in der Folgezeit von seinen Mitschülern wegen des Briefes ständig beleidigt und gehänselt. Ein Psychologe bestätigte, daß der Schüler durch den Vorfall nicht unerhebliche psychische Schäden davontrug.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah in dem Verhalten des 'Pädagogen' eine Amtspflichtverletzung. Das Bundesland, bei dem der wenig feinfühlige Lehrer beschäftigt ist, wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von 1.600 DM verurteilt.

OLG Zweibrücken vom 06.05.1997; Az.: 6 U 1/97

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