Ein Autofahrer konnte aufgrund des starken Sonnenlichts nicht erkennen, ob die Ampel auf Grün oder Rot zeigte oder gar ausgeschaltet war. Er fuhr schließlich los - im Glauben, er habe grün. In Wirklichkeit zeigte die Ampel rot und es passierte ein Unfall. Das OLG Hamm warf dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vor. Im übrigen sei es aus technischer Sicht auszuschließen, daß bei einer Rotlicht zeigenden Ampel im Sonnenlicht das Grün heller erscheint als das Rot, (vgl. OLG Hamm in DAR 98, 392).
Oberlandesgericht Hamm; siehe Text
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