Wenn man sich innerhalb der Europäischen Union ein Haus als Altersruhesitz herrichtet und dort dann auch lebt, kommt man nicht in den Genuß der Eigenheimzulage, die normalerweise acht Jahre lang mit 5.000,- DM pro Jahr gewährt wird. Begründet wird dies damit, daß nur gezahlt wird, wenn sich das Haus in Deutschland befindet.
Finanzgericht des Saarlandes I K 206/98
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