Aktienverlust infolge Unfallverletzungen

Auch Aktienverluste können noch als erstattungsfähige Unfallfolgen angesehen werden. Ein Autofahrer wurde bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden schwer verletzt und lag wochenlang mit einem Schädelhirntrauma im Krankenhaus. Der Mann war von Beruf Bankkaufmann und spekulierte seit Jahren erfolgreich mit Aktien. Infolge des Krankenhausaufenthalts war er nicht in der Lage, ein im Wert permanent sinkendes Wertpapierpaket rechtzeitig zu verkaufen. Den entstandenen Schaden machte er beim Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung geltend.

Das Landgericht Kiel sah zwischen dem Spekulationsverlust und dem Verkehrsunfall noch einen ausreichend adäquaten Ursachenzusammenhang und sprach dem Verletzten den geltend gemachten Schaden zu. Der Bankkaufmann konnte schlüssig nachweisen, dass er die verlustträchtigen Aktien in jedem Fall rechtzeitig verkauft hätte und nur durch die Unfallfolgen daran gehindert war.

Urteil des LG Kiel vom 10.06.2003
6 O 22/02
DAR 2004, 96

Urteil des LG Kiel vom 10.06.2003

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