Einem Gläubiger steht gegenüber dem Insolvenzgericht kein Anspruch auf Einsicht in das vom Insolvenzverwalter erstellte Sachverständigengutachten über die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.12.1999
3 Va 11/99
NJW-RR 2000, 926
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