Akteneinsichtsrecht in Insolvenzverfahren

Einem Gläubiger steht gegenüber dem Insolvenzgericht kein Anspruch auf Einsicht in das vom Insolvenzverwalter erstellte Sachverständigengutachten über die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.12.1999
3 Va 11/99

NJW-RR 2000, 926

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